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Das Aventinus-Gymnasium als lebendige Schule zeichnet sich durch zahlreiche Angebote aus, die über den reinen Schul- bzw. Lernstoff hinausgehen. In unterschiedlichen Wahlkursen und Intensivierungen können die Schülerinnen und Schüler vielfältige Fähigkeiten erwerben und vorhandene Fertigkeiten weiterentwickeln.

Darüber hinaus bietet unsere Schule im Rahmen der „Individuellen Förderung“ diverse Intensivierungen in den Kernfächern, die z. T. fest in den Stundenplan integriert sind (z. B. Deutsch 5. Klasse).

Seit dem Schuljahr 2013/14 gibt es an allen bayerischen Gymnasien die Möglichkeit ein „Flexibilisierungsjahr“ in Anspruch zu nehmen.

Genauere Informationen zum Gesamtkonzept der individuellen Lernzeit (PDF)

Foto: Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Foto: Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Im Rahmen der unter dem Oberbegriff „Individuelle Lernzeit am Gymnasium“ zusammengefassten Maßnahmen wird ein spezieller Förderunterricht (auch jahrgangsstufenübergreifend) in Kernfächern angeboten. Die Teilnahme an diesen Förderstunden ist bei Inanspruchnahme des Flexibilisierungsjahres verpflichtend.

Welche Fächer jeweils angeboten werden können, ist von Schuljahr zu Schuljahr verschieden, da dies von einigen Unwägbarkeiten abhängt (Stundenbudget, Wahlentscheidungen von Flexibilisierungsschülern etc.).

In der Regel finden diese Intensivierungsangebote am Nachmittag doppelstündig statt. Hier kann die Schwierigkeit auftreten, dass es – stundenplanbedingt – zu Überschneidungen mit anderen Unterrichtsverpflichtungen oder Interessen kommt.

Die Anzahl der Schüler in diesen Gruppen ist begrenzt, um eine individuelle Förderung zu ermöglichen. Besonderer Wert wird auf die Festigung der fachlichen Grundlagen, die Hinführung zu einer richtigen Arbeitshaltung und die Berücksichtigung individueller Probleme gelegt.

Zu Beginn eines Schuljahres – bei Blockseminaren auch während des Schuljahres – können sich Schüler für das entsprechende Angebot (wie bei Wahlfächern auch) einschreiben. Unter Umständen werden auch Schüler, bei denen Förderbedarf erkennbar ist, von den jeweiligen Fachlehrern vorgeschlagen.

Foto: Individuelle Förderung
Foto: Individuelle Förderung

Das Flexibilisierungsjahr als Beitrag zur Qualitätssicherung am Gymnasium stellt einen Ausbau des bestehenden Förderangebots dar. In erster Linie bietet es die Möglichkeit vorhandene Vorkenntnisdefizite aufzuholen.

Das Flexibilisierungsjahr erscheint sinnvoll…

  • bei Vorkenntnisdefiziten
  • zur intensiveren Vorbereitung auf die Qualifikationsphase (Festigung der Fachkenntnisse vor dem Eintritt in die Q-Phase; Rücktritt am Ende von 11/1 in die 10. Klasse)
  • um Zeit zur Pflege besonderer Begabungen (z. B. Musik) zu schaffen

Das Flexibilisierungsjahr kann nur mit Vorrückungserlaubnis in Anspruch genommen werden.

Zwei Varianten sind möglich:

Variante 1: (freiwilliges Wiederholen)

  • nach Beratung und auf Antrag der Eltern
  • freiwillige Wiederholung der 8., 9. oder 10. Jahrgangsstufe
  • spätester Rücktritt: 2 Wochen nach Ende des Halbjahres
  • Befreiung von Nicht-Kernfächern im Umfang von bis zu 6 Wochenstunden
  • Sonderfall 10. Klasse: Befreiung von bis zu 8 Wochenstunden, Befreiung von Kernfächern, die in Q11 nicht fortgeführt werden
  • Besuch eines auf die Bedürfnisse der Schüler angepassten Förderunterrichts

Im Flexibilisierungsjahr der Variante 1 bleibt die Vorrückungserlaubnis aus dem ersten Durchlauf bestehen.

Variante 2: (Doppeltes Schuljahr)

  • nach Beratung und auf Antrag der Eltern
  • Durchlaufen der 8. bzw. der 9. Klasse in zwei Ausbildungsabschnitten: Entscheidung im Voraus nach bestandener 7. bzw. 8. Klasse, späteste Entscheidung 2 Wochen nach Ende des Halbjahres der 8. bzw. 9. Klasse
  • Aufteilung eines Schuljahres auf 8.1 und 8.2 bzw. 9.1 und 9.2
  • Befreiung von Nicht-Kernfächern im Umfang von bis zu 6 Wochenstunden
  • Besuch eines auf die Bedürfnisse der Schüler angepassten Förderunterrichts

Im Flexibilisierungsjahr der Variante 2 wird die Entscheidung über das Vorrücken am Ende der beiden Teiljahrgangsstufen getroffen.

Allgemeine Kennzeichen:

  • Schüler gelten nicht als Wiederholungsschüler
  • keine Anrechnung auf die gymnasiale Höchstausbildungsdauer
  • Besonderheit für Jahrgangsstufe 10: Anrechnung auf die Höchstausbildungsdauer für die Oberstufe (vier Jahre)
  • Leistungserhebungen werden in vollem Umfang mitgeschrieben
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